Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Kauf- und Werklieferungsverträge mit unseren Kunden gelten die nachstehenden Bedingungen. Etwaige Einkaufsbedingungen des Kunden haben auch dann keine Gültigkeit, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche und telefonische Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Angebote und Auftragsausführung
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, falls im Einzelfalle nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlichvereinbart wurde. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden.
Angebots- Zeichnungen und sonstige Unterlagen sind auf Verlangen an uns zurückzugeben. Dies gilt auch für den Fall, daß uns der Auftrag nicht erteilt wird.
Versand
Sämtliche Waren werden im Auftrag und auf Rechnung und Gefahr des Empfängers versandt. Kosten für Verpackung werden branchenüblich verrechnet.
Mängelrüge
Bei Warenlieferung ist der Kunde verpflichtet, diese zu überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich nach Ankunft der Ware, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen, versteckte Mängel unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen, ansonsten innerhalb von 6 Monaten nach Ankunft der Ware schriftlich angezeigt werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt..
Gewährleistung
Mangelhafte Ware – auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften – nehmen wir zurück und ersetzen diese durch einwandfreie. Es bleibt uns frei ggf. den Minderwert gutzuschreiben. Bei Beanstandung ist uns die Ware frei Haus einzusenden. Für den Rücktransport werden die angemessenen Kosten ersetzt, wenn die Reklamation sich als berechtigt herausstellt. Ist die Beanstandung unberechtigt, so sind wir berechtigt anfallende Entsorgungskosten in Rechnung zustellen oder das Produkt unfrei zurückzusenden. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf normale Abnutzung, Verschleißteile, und nicht auf Schäden, die durch fehlerhafte und unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder chemische Einflüsse entstanden sind.
Schadensersatz
Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für Schäden nachgenannter Art oder wenn sie aus folgenden Gründen entstanden sind:
a) Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, ungeeignete Umgebung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, die wir nicht beauftragt haben.
b) Schäden, die nicht am Liefergegenstand, sondern bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehlern oder aus Verschulden bei Vertragsabschluß entstanden sind.
c) Schäden, die nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehlern, sondern auf fehlerhafter, unfachmännischer Montage des Kunden beruhen und auf die Mißachtung der Montage- und Betriebsanleitung zurückzuführen sind. Das heißt für Schäden, deren Ursache in der Sphäre des Kunden oder in der Sphäre Dritter zu suchen ist, sind wir nicht verantwortlich.
Die genannten Gewährleistungsausschlüsse treffen jedoch dann nicht zu, wenn wir entsprechende Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verantworten haben.
Sollte der Kunde ohne unsere vorherige Genehmigung Änderungen an unserem Produkt vornehmen oder Reparaturen unsachgemäß durchführen, besteht für uns keinerlei Haftung für daraus entstandene Schäden.
Über die genannten Gewährleistungsrechte hinaus stehen Ihnen weitere Ansprüche, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sowie Mängelfolgeschäden und Sachschäden, nicht zu, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt auch für die Haftung von Personenschäden. Schadensersatzansprüche gegen uns sind in jedem Fall der Höhe nach auf den Umfang der Lieferung beschränkt, es sei denn, uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen treffen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, solange nicht sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung ausgeglichen und in Zahlung gegebene Schecks und Wechsel eingelöst sind.
Im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Vorbehaltsware zu.
Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt gestattet, aber nur dann, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung an uns übergeht. Verpfändung und Sicherungsübereignung ist dem Kunden untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbots und eine Abtretung ohne unsere Zustimmung.
Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögenslage ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware auf unser Verlangen an uns zurück zu geben. Das Herausgabeverlangen gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrage, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Sonstiges Erfüllungsort aller Ansprüche aus dem Vertrag ist unser Firmensitz.
Es gilt im übrigen deutsches Recht.
Gültigkeit der Bedingungen
Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen hiervon nicht berührt. Soweit in unwirksamen Klauseln ein wirksamer angemessener Teil enthalten ist, soll dieser aufrecht erhalten werden. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der wegfallenden Klauseln am nächsten kommt.
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Berlin, Jänner 1998